Unternehmensnachfolge

Vergütung unserer Dienstleistung

Für die Erstellung eines Unternehmensexposés im Rahmen einer konzeptionellen Unternehmensberatung und alle weiteren Vorarbeiten, stellen wir dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Rechnung.

 

Hinzu kommen – sofern notwendig – Kostenersatz für Fahrt- und Reisekosten sowie eine geringe Bürokostenpauschale.

 

Kosten für Inserate werden als durchlaufender Posten dem Auftraggeber direkt weiterberechnet.

Das Hononar der Exposé-Erstellung

Auf das Hononar der Exposéerstellung kann in aller Regel ein öffentlicher Beratungszuschuß von derzeit 40 % (bezogen auf das Netto-Honorar inkl. Reisekosten) beantragt werden. Bei der Stellung des Zuschußantrages ist Ihnen die EBG selbstverständlich gerne behilflich. Möchten Sie die Vermarktung ab hier dann lieber selbst übernehmen – was wir Ihnen aufgrund der Komplexität dieses Themas aus rechtlicher und steuerlicher Sicht nicht empfehlen möchten – so endet unsere Tätigkeit für Sie an dieser Stelle.


Wir empfehlen unseren Mandanten grundsätzlich die EBG-Alleinbeauftragung für einen zwischen Ihnen und uns vertraglich zu vereinbarenden Zeitraum. Dies ist kein „Muß“ sondern dient unserer Erfahrung nach dem Erfolg Ihrer Sache.


Der intensive Einsatz der EBG für Leistungen auf dem Gebiet der Unternehmensvermittlung wird mit einem Erfolgshonorar (in Abhängigkeit von der Höhe des Kaufpreises) vergütet d.h. für Sie bedeutet es eine Sicherheit, daß das Erfolgshonorar nur bei Verkauf des Unternehmens Ihnen in Rechnung gestellt wird. Für uns ist es Ansporn für Sie den „Bestpreis“ zu erzielen. Eine Paketlösung wie sie praktischer, handhabbarer und zugleich transparenter nicht sein kann!


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