Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung baut auf der Feststellung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit anhand einer ersten Unternehmensanalyse auf. Wenn die Voraussetzungen für eine entsprechende Sanierung des Unternehmens gegeben sind, erfolgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes.

Die wesentlichen Bestandteile eines Sanierungskonzeptes sind:

  1. Beschreibung des Unternehmens
  2. Krisenursachenanalyse
  3. Lagebeurteilung des Unternehmens
  4. Leitbild des sanierten Unternehmens
  5. Maßnahmen zur Sanierung
  6. Plan-Verprobungsrechnung


Im Rahmen der Sanierungsberatung erfolgt auf Wunsch des Mandanten eine enge Zusammenarbeit mit einem auf dem Insolvenzrecht spezialisierten Juristen, der neben den beruflichen Belangen auch die Auswirkungen der aktuellen Unternehmenssituation im privaten Bereich beurteilt.


In einem weiteren Beratungsschritt begleitet Sie die EBG das Unternehmen bei der Umsetzung der Sanierungskonzeption. Der gesamte Beratungsprozeß erfolgt in enger Abstimmung mit den finanzierenden Kreditinstituten und allen Beteiligten.

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